
ORGAINVENT IHR QS-BÜNDLER
ORGAINVENT entwickelt und betreibt seit 1998
Nachweissysteme und Zertifizierungssysteme an den Schnittstellen
Landwirtschaft – Lebensmittelwirtschaft & Landwirtschaft – Energiewirtschaft
Damit Agrarunternehmen am Markt erfolgreich bestehen können, müssen sie vor allem eins – Produkt- und Prozesssicherheit gewährleisten. Das deutsche QS-System als weltweit einzigartiges stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem bietet durch die Einbindung aller in der Lebensmittelkette beteiligten Produktionsstufen und verbindlichen Vorgaben bestmögliche Sicherheit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln.
Seit nunmehr fast 20 Jahren steht die ORGAINVENT GmbH landwirtschaftlichen Betrieben aller Produktbereiche, des Tiertransports im In- und Ausland als Bündler beratend und organisierend im QS-System zur Seite. Darüber hinaus ist ORGAINVENT seit 2015 auch Bündler für die Initiative Tierwohl Schwein und Geflügel und seit 2022 für Rind.
IHRE FRAGEN
- Sie möchten Teilnehmer des QS-Systems werden?
Sie möchten Ihren landwirtschaftlichen Geflügel-, Rinder- oder Schweinebetrieb auch in der Initiative Tierwohl anmelden?
Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der QS-Anforderungen?
UNSERE ANTWORTEN
Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihre Registrierung im QS-System und die Beauftragung der neutralen Kontrolle.
Da sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Als Bündler für QS und der Initiative Tierwohl bieten wir Ihnen alle Systeme aus einer Hand.
Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen, Arbeitshilfen zur Verfügung und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

QS-Teilnahme
Tierhalter, Tiertransportunternehmen sowie Obst/Gemüse und Kartoffel Erzeuger können mit ihren Standorten über ORGAINVENT direkt am QS-System teilnehmen. Darüberhinaus ist für Obst/Gemüse und Kartoffel Erzeuger auch eine Anerkennung von Fremdstandards wie GlobalG.A.P. sowie eine kombinierte Zertifizierung beider Standards QS-GAP im QS-System möglich. Die Anmeldung erfolgt über folgende Dokumente:
- QS-Teilnahmeerklärung Tier; V1.19_01_2022
- QS-Teilnahmeerklärung OGK; V1.13_01_2022
- QS-Teilnahmeerklärung Tiertransport; V1.5_01_2022
- QS-Teilnahmeerklärung für QS anerkannte Zertifikatsinhaber
- KostenLeistungsuebersicht_QS-Buendelung_V1.24_Stand_01.01.2023
Hier gelangen Sie zur QS-Softwareplattform: https://www.q-s.de/softwareplattform/

Initiative Tierwohl
Seit 2015 setzen sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel mit der Initiative Tierwohl erstmalig gemeinsam für eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung ein. Hierbei setzen sich die Beteiligten für eine schrittweise Verbesserung der Standards in der Nutztierhaltung für Schweine und Geflügel ein. Davon profitieren derzeit über 600 Millionen Schweine, Hähnchen und Puten. Als Bündler für die Initiative Tierwohl kümmern wir uns um die Anmeldung landwirtschaftlicher Betriebe in das System, informieren über die einzuhaltenden Kriterien und koordinieren die Kontrollabläufe.
Anmeldephasen:
Rindermast: Seit dem 15. März 2022 kontinuierlich
Schweinemast: Seit dem 01.01.2021 kontinuierlich
Sauenhaltung: Seit dem 01.02.2021 kontinuierlich
Ferkelaufzucht: 01.09. bis 30.09.2022
Geflügelmast: Seit dem 15.10.2020 kontinuierlich
Sie möchten mitmachen? Rufen oder schreiben Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Aktuelles
31.01.2023 Fleisch von Legehennen und Junghähnen künftig im QS-System
Das Prüfsystem QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System, sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten erfolgt über Orgainvent.
16.12.2022 Revision 2023
QS aktualisiert mit Wirkung zum 01.01.2023 die Leitfäden sowie dazugehörige Erläuterungen, Eigenkontrollchecklisten und Musterformulare. Die Änderungen können Sie der Anlage in den neuen Leitfäden sowie unserem aktuellen Infoschreiben entnehmen. Die neuen Unterlagen finden Sie im Dokumentencenter auf der QS-Webseite unter QS – Dokumente (q-s.de). Auf Anfrage lassen wir Ihnen die neuen Unterlagen auch gerne per Mail oder postalisch zukommen.
14.12.2022 Cross-Checks – Integration in die reguläre Prüfsystematik
Ab dem 1. Januar 2023 führt QS als erstes Prüfsystem digitale Cross-Checks (auditübergreifende Lieferscheinkontrollen) ein, über welche die korrekte Warenidentität besser bewertet und die Prüfung der Rückverfolgbarkeit der Ware weiter optimiert wird.
Zur Aufnahme der Cross-Checks in die reguläre Prüfsystematik der QS-Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln wurde der Leitfaden Zertifizierung sowie die stufenspezifischen Leitfäden der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln ergänzt.
16.11.2022 Revision Leitfaden FIAS zum 01.01.2023
Mit der Revision der Freiwilligen QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen (FIAS) zum 01.01.2023 werden zwei neue Anforderungen zur Durchführung der Eigenkontrolle aufgenommen. Die Anpassungen der Prüfsystematik werden ab dem Zeitpunkt der technischen Umsetzung in der QS-Datenbank – voraussichtlich zum 01.02.2023 – gültig.
Es werden folgende Anforderungen zur Eigenkontrolle aufgenommen:
- 2.1.1 Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle
- 2.1.2 Umsetzung eingeleiteter Maßnahmen aus der Eigenkontrolle
Den überarbeiteten FIAS Leitfaden finden Sie auf der QS-Webseite. Für die Stufe Erzeugung wird zusätzlich eine Eigenkontrollcheckliste für FIAS zur Verfügung gestellt.
16.11.2022 Energieeinsparung in der Hähnchenmast
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Situation suchen alle Wirtschaftsbeteiligten nach Möglichkeiten zur Energieeinsparung. In Hähnchenmastbetrieben ist eine Gaseinsparung speziell in den ersten 14 Tagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Bei QS (und gleichermaßen bei der ITW) können Hähnchenmastbetriebe die Stallgrundfläche in den ersten 14 Tagen der Mast verkleinern, beispielsweise indem der Stall teilweise abgehängt wird. Dabei muss wegen der möglicherweise nicht mehr passenden Anzahl der Tränkenippel die ausreichende Versorgung der Tiere mit Tränkwasser zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein. Bei Rückfragen zu den Einsparungsmaßnahmen und deren Nachweis im Audit können Sie uns gerne kontaktieren.
14.11.2022 Verzögerungen bei ITW-Rind
Im April 2022 ist die ITW Rind gestartet. Seit Mai 2022 können Rindfleisch und daraus hergestellte Erzeugnisse mit dem ITW-Logo gekennzeichnet werden. In der entsprechenden Branchenvereinbarung haben sich die Wirtschaftsbeteiligten darauf verständigt, bestimmte Warengruppen im Frischfleischsortiment im 1. Quartal 2023 auf ITW-Ware umzustellen. Dieser Zeitplan kann wegen des aktuell schwierigen Marktumfelds nicht eingehalten werden.
Für Sie hat das im Wesentlichen folgende Auswirkungen: mit der Wiederaufnahme der Bestandschecks zum 1. April 2023 ist nur noch ein unangekündigter Bestandscheck pro Betrieb für die gesamte erste Programmlaufzeit vorgesehen und die Verpflichtung zur Umsetzung des Kriteriums „Scheuermöglichkeiten“ verschiebt sich auf den 1. April 2024.
Genauere Infos dazu können Sie nachfolgendem Rundschreiben entnehmen: Rundschreiben_ITW Rind
02.11.2022 Antibiotikamonitoring ab 2023 verpflichtend für Rindermäster
Die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring hilft Tierhaltern dabei ihren Antibiotikaeinsatz einzuschätzen. Gleichzeitig sind die Daten immer wieder gefragt, um die erreichten Fortschritte der QS-Tierhalter zu kommunizieren und so Vorurteile abzubauen. Beides ist nur dann möglich, wenn der Antibiotikaeinsatz umfassend dokumentiert wird. Somit werden ab dem Jahr 2023 auch Halter von Mastrindern (Produktionsart 1001) verbindlich am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen.
Infos zum Antibiotikamonitoring finden Sie online unter QS – Antibiotikamonitoring (q-s.de). Alternativ lassen wir Ihnen auf Anfrage alle erforderlichen Infos auch gerne per Post zukommen.
01.09.2022 Befunddatenmonitoring Rind
Ab sofort finden Sie Einzeltierbefunde von Rindern, die der Schlachthof gemeldet hat, in der QS-Datenbank. Mit dem Befunddatenmonitoring der Rinder unterstützt QS Rinderhalter bei der Einschätzung und Optimierung der Tiergesundheit. Die Befunddaten werden selbstständig vom Schlachthof an QS gemeldet, ohne dass Ihnen als Tierhalter dabei ein Mehraufwand entsteht.
Weitere Informationen zum Befunddatenmonitoring finden Sie auf der QS-Homepage.
25.02.2022 Start der Initiative Tierwohl Rind
Die ITW Rind steht in den Startlöchern. Ab dem 15. März können sich Rinderhalter zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl anmelden. Als frühesten Umsetzungszeitpunkt und damit Start der Auditierung kann der 01.04.2022 gewählt werden. Die Kriterien ITW Rind umfassen u.a. „Vergrößertes Platzangebot“, „Sauberkeit der Tiere“, „intensivierte tierärztliche Bestandsbetreuung“, „Scheuermöglichkeiten“ und „Weiterbildungsmaßnahmen“. Rindermäster erhalten im ersten Jahr der Programmlaufzeit einen Preisaufschlag in Höhe von 10,7 Cent pro kg Schlachtgewicht und im zweiten Jahr einen Preisaufschlag von 12,83 Cent pro kg Schlachtgewicht. Bei Interesse an einer Teilnahme lassen wir Ihnen gerne alle erforderlichen Unterlagen zukommen.
01.10.2021 Vermarktungsengpässe durch Coronavirus und ASP
Wenn im Audit plausibel erkennbar ist, dass eine erhöhte Besatzdichte bei Schweinen nur vorübergehend und der Sondersituation geschuldet ist, wird dies im Audit entsprechend mit Augenmaß berücksichtigt: In diesem Fall wird das Kriterium „Platzangebot“ nicht negativ bewertet.
In dieser Ausnahmesituation ist die Tierbeobachtung durch Sie als Tierhalter besonders entscheidend, damit die grundlegenden Tierschutzanforderungen eingehalten werden. Sie müssen deshalb alle möglichen Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Tiere ergreifen.
Wichtig: Abweichungen, die auf erhöhte Tierzukäufe zurückzuführen sind, sind von dieser Ausnahme explizit ausgenommen.
16.08.2021 – Kooperation mit Moorgut Kartzfehn
In Kooperation mit Orgainvent bietet Kartzfehn seit diesem Jahr Putenmästern, die über Orgainvent gebündelt sind, Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der QS- und ITW Kriterien auf den Betrieben an. Bei Interesse können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Vertriebsberater wenden.
TEAM QS-BÜNDELUNG – WIR BERATEN SIE UMFASSEND IM QS-SYSTEM!
Das ORAINVENT Team QS-Bündelung
- ist Ihre kompetente und zuverlässige Schnittstelle zu QS und der Initiative Tierwohl, den Zertifizierungsstellen und Laboren
- organisiert die QS-Anerkennung GlobalG.A.P. (Option I, Option I Mulitsite mit QMS) und AMAG.A.P.
- organisiert und berät Sie zu den verschiedenen Monitoringprogrammen (Antibiotika-, Befunddaten-, Futtermittel-, Salmonellen-, Rückstandsmonitoring OGK) des QS-Systems
- informiert Sie regelmäßig über aktuelle Themen rund um QS und der Initiative Tierwohl
- stellt Ihnen alle wichtigen Arbeitshilfen und Dokumente zur Vorbereitung auf die Kontrollen zur Verfügung
- kooperiert mit einem kompetenten Beraterteam im Bereich Putenmast
- führt auf Wunsch auch Schulungen durch
Ein Team – gemeinsam für Sie.
Birgit Paulsen (Geflügel) | Tel.: 0228 3506 112 | birgit.paulsen@orgainvent.de |
Ronja Tillmann (Rind, Schwein, Tiertransport) | Tel.: 0228 3506 127 | ronja.tillmann@orgainvent.de |
Claudia Mühlbradt (Salmonellenmonitoring Schwein) | Tel.: 0228 3506 122 | claudia.muehlbradt@orgainvent.de |
Gabriele Reimann (Obst, Gemüse, Kartoffeln) | Tel.: 0228 3506 103 | gabriele.reimann@orgainvent.de |
Stefanie Pech (Obst, Gemüse, Kartoffeln) | Tel.: 0228 3506 116 | stefanie.pech@orgainvent.de |

SIE MÖCHTEN MEHR ERFAHREN? NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF!
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Gern können Sie uns unter der zentralen Rufnummer +49 (0) 228 – 35 06 122 erreichen oder uns hier eine schriftliche Anfrage hinterlassen.