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ORGAINVENT IHR QS-BÜNDLER

ORGAINVENT entwickelt und betreibt seit 1998
Nachweissysteme und Zertifizierungssysteme an den Schnittstellen
Landwirtschaft – Lebensmittelwirtschaft & Landwirtschaft – Energiewirtschaft

Damit Agrarunternehmen am Markt erfolgreich bestehen können, müssen sie vor allem eins  – Produkt- und Prozesssicherheit gewährleisten. Das deutsche QS-System als weltweit einzigartiges stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem bietet durch die Einbindung aller in der Lebensmittelkette beteiligten Produktionsstufen und verbindlichen Vorgaben bestmögliche Sicherheit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln.

Seit nunmehr fast 20 Jahren steht die ORGAINVENT GmbH landwirtschaftlichen Betrieben aller Produktbereiche, des Tiertransports im In- und Ausland als Bündler beratend und organisierend im QS-System zur Seite. Darüber hinaus ist ORGAINVENT seit 2015 auch Bündler für die Initiative Tierwohl Schwein und Geflügel und seit 2022 für Rind.

IHRE FRAGEN

  • Sie möchten Teilnehmer des QS-Systems werden?
  • Sie möchten Ihren landwirtschaftlichen Geflügel-, Rinder- oder Schweinebetrieb auch in der Initiative Tierwohl anmelden?

  • Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der QS-Anforderungen?

UNSERE ANTWORTEN

  • Wir kümmern uns schnell und zuverlässig um Ihre Registrierung im QS-System und die Beauftragung der neutralen Kontrolle.

  • Da sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Als Bündler für QS und der Initiative Tierwohl bieten wir Ihnen alle Systeme aus einer Hand.

  • Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen, Arbeitshilfen zur Verfügung und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

QS-Logo

QS-Teilnahme

Tierhalter, Tiertransportunternehmen sowie Obst/Gemüse und Kartoffel Erzeuger können mit ihren Standorten über ORGAINVENT direkt am QS-System teilnehmen. Darüberhinaus ist für Obst/Gemüse und Kartoffel Erzeuger auch eine Anerkennung von Fremdstandards wie GlobalG.A.P. sowie eine kombinierte Zertifizierung beider Standards QS-GAP im QS-System möglich. Die Anmeldung erfolgt über folgende Dokumente:

Hier gelangen Sie zur QS-Softwareplattform: https://www.q-s.de/softwareplattform/

ITW png

Initiative Tierwohl

Seit 2015 setzen sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel mit der Initiative Tierwohl erstmalig gemeinsam für eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung ein. Hierbei setzen sich die Beteiligten für eine schrittweise Verbesserung der Standards in der Nutztierhaltung für Schweine und Geflügel ein. Davon profitieren derzeit über 600 Millionen Schweine, Hähnchen und Puten. Als Bündler für die Initiative Tierwohl kümmern wir uns um die Anmeldung landwirtschaftlicher Betriebe in das System, informieren über die einzuhaltenden Kriterien und koordinieren die Kontrollabläufe.

Anmeldephasen Programm 2021:

Geflügel und Schweine: Eine Anmeldung ist ab dem 01. September 2023 nur noch für die neue Programmlaufzeit möglich.

Anmeldephase ITW Rind 2022 – 2024:

Seit dem 15. März 2022 kontinuierlich.

Anmeldephase Programm 2024:

Geflügel- und Schweinemast: Ab dem 01. September 2023 kontinuierlich.

Sauenhaltung: Ab dem 01. September 2023 kontinuierlich.

Ferkelaufzucht: 02. Mai bis 30. Mai 2024.

Sie möchten mitmachen? Rufen oder schreiben Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

News

Aktuelles

14.12.2023 Revision 2024

QS aktualisiert mit Wirkung zum 01.01.2024 die Leitfäden sowie dazugehörige Erläuterungen, Eigenkontrollchecklisten und Musterformulare. Die Änderungen können Sie der Anlage in den neuen Leitfäden sowie unserem aktuellen Infoschreiben entnehmen. Die neuen Unterlagen finden Sie im Dokumentencenter auf der QS-Webseite unter QS – Dokumente (q-s.de). Auf Anfrage lassen wir Ihnen die neuen Unterlagen auch gerne per Mail oder postalisch zukommen.

31.07.2023 Initiative Tierwohl – Anmeldung zum neuen Programm

Die heiße Phase zur Vorbereitung für das neue Programm ist in vollem Gange. Seit dem 31. Juli 2023 finden Sie das Programmhandbuch (Kriterienkataloge, Erläuterungen und Prüfsystematik) und die Dokumente zur Teilnahme der Tierhalter (Teilnahmebedingungen, Teilnahmeerklärungen und Anlagen) auf der ITW-Webseite im Download-Bereich. In einem Fragenkatalog sind Antworten auf viele Fragen rund um den Übergang zusammengefasst.

Die Anmeldung zum Programm 2024 ist ab dem 1. September 2023 möglich.

Rufen Sie uns bei Fragen zu den Kriterien oder der Anmeldung auch gerne an.

24.04.2023 Antibiotikamonitoring – Änderung des Tierarzneimittelgesetzes

Mit dem Jahreswechsel ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Um Tierhaltern und Tierärzten wie gewohnt Meldungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen, wurde die QS-Antibiotikadatenbank angepasst, weitere Anpassungen sind in Arbeit.

Tierhalter, die unter das staatliche Antibiotikaminimierungskonzept fallen, melden weiterhin die Nutzungsart, Bestand und Bestandsveränderungen sowie Nullmeldungen im staatlichen Monitoring. Ob sie meldepflichtig sind, hängt von der Nutzungsart ab und davon, ob die Bestandsuntergrenze überschritten wird. Neu ist beispielsweise, dass Halter von Zuchtschweinen und Saugferkeln sowie Milchviehhalter meldepflichtig sein können. Nähere Infos zu den HIT-Nutzungsarten und Bestandsuntergrenzen im staatlichen Monitoring finden Sie unter: https://www.hi-tier.de/infoTA.html. Bitte beachten Sie, dass es für die Tierhalter beim QS- Antibiotikamonitoring keine Bestandsuntergrenzen gibt.

Tierhalter können QS auch künftig dazu berechtigen, Nullmeldungen an die HIT-Datenbank weiterzuleiten. Dazu geben sie wie bisher eine Tierhalter-Erklärung in der HIT-TAM-Datenbank ab. Bereits abgegebene Tierhaltererklärungen bleiben gültig, vorausgesetzt, die HIT-Nutzungsart hat sich durch das neue Tierarzneimittelgesetz nicht geändert. Wir empfehlen daher, dass Tierhalter prüfen, ob sich ihre HIT-Nutzungsart geändert hat bzw. ob die Tierhalter-Erklärung beendet werden kann, weil sie nicht mehr zur Meldung verpflichtet sind.

Voraussetzung für die Weiterleitung von Antibiotikabelegen ist zukünftig das Einverständnis des Tierarztes. Tierhalter müssen der Weiterleitung von Antibiotikabelegen somit nicht mehr mittels Tierhalter-Erklärung zustimmen. Bestehende Tierhalter-Erklärungen mit gültiger Nutzungsart gelten ab 2023 automatisch nicht mehr für Antibiotikabelege aber weiterhin für Nullmeldungen.

31.01.2023 Fleisch von Legehennen und Junghähnen künftig im QS-System

Das Prüfsystem QS und der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) haben sich auf gemeinsame Standards für die Vermarktung von Fleisch von Legehennen und Junghähnen aus Legehybridlinien in das QS-System verständigt. Dabei müssen die Betriebe sowohl die Anforderungen des KAT-Kontrollsystems als auch die des QS-Systems erfüllen und an den QS-Monitoringprogrammen teilnehmen. Die Anmeldung der Betriebe im QS-System, sowie die Umsetzung der Monitoringprogramme für Antibiotika und Schlachtbefunddaten erfolgt über Orgainvent.

02.11.2022 Antibiotikamonitoring ab 2023 verpflichtend für Rindermäster

Die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring hilft Tierhaltern dabei ihren Antibiotikaeinsatz einzuschätzen. Gleichzeitig sind die Daten immer wieder gefragt, um die erreichten Fortschritte der QS-Tierhalter zu kommunizieren und so Vorurteile abzubauen. Beides ist nur dann möglich, wenn der Antibiotikaeinsatz umfassend dokumentiert wird. Somit werden ab dem Jahr 2023 auch Halter von Mastrindern (Produktionsart 1001) verbindlich am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen.

Infos zum Antibiotikamonitoring finden Sie online unter QS – Antibiotikamonitoring (q-s.de). Alternativ lassen wir Ihnen auf Anfrage alle erforderlichen Infos auch gerne per Post zukommen.

16.08.2021 – Kooperation mit Moorgut Kartzfehn

In Kooperation mit Orgainvent bietet Kartzfehn seit diesem Jahr Putenmästern, die über Orgainvent gebündelt sind, Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der QS- und ITW Kriterien auf den Betrieben an. Bei Interesse können Sie sich gerne an Ihren zuständigen Vertriebsberater wenden.

TEAM QS-BÜNDELUNG – WIR BERATEN SIE UMFASSEND IM QS-SYSTEM!

Das ORAINVENT Team QS-Bündelung

  • ist Ihre kompetente und zuverlässige Schnittstelle zu QS und der Initiative Tierwohl, den Zertifizierungsstellen und Laboren
  • organisiert die QS-Anerkennung GlobalG.A.P. (Option I, Option I Mulitsite mit QMS) und AMAG.A.P.
  • organisiert und berät Sie zu den verschiedenen Monitoringprogrammen (Antibiotika-, Befunddaten-, Futtermittel-, Salmonellen-, Rückstandsmonitoring OGK) des QS-Systems
  • informiert Sie regelmäßig über aktuelle Themen rund um QS und der Initiative Tierwohl
  • stellt Ihnen alle wichtigen Arbeitshilfen und Dokumente zur Vorbereitung auf die Kontrollen zur Verfügung
  • kooperiert mit einem kompetenten Beraterteam im Bereich Putenmast
  • führt auf Wunsch auch Schulungen durch

Ein Team – gemeinsam für Sie.

Birgit Paulsen (Geflügel) Tel.: 0228 3506 112 birgit.paulsen@orgainvent.de
Ronja Tillmann (Rind, Schwein, Tiertransport)
Frau Tillmann befindet sich ab Januar 2024 in Elternzeit.
Claudia Mühlbradt (Salmonellenmonitoring Schwein) Tel.: 0228 3506 122 claudia.muehlbradt@orgainvent.de
Gabriele Reimann (Obst, Gemüse, Kartoffeln) Tel.: 0228 3506 103 gabriele.reimann@orgainvent.de
Stefanie Pech (Obst, Gemüse, Kartoffeln) Tel.: 0228 3506 116 stefanie.pech@orgainvent.de
Lea Boch (Trainee – Rind, Schwein, Tiertransport) Tel.: 0228 3506 127 lea.boch@orgainvent.de
Team

SIE MÖCHTEN MEHR ERFAHREN? NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF!

Sie sind an ORGAINVENT und unseren Dienstleistungen interessiert und haben eine Frage an uns oder möchten uns Anregungen geben?
Gern können Sie uns unter der zentralen Rufnummer +49 (0) 228 – 35 06 122 erreichen oder uns hier eine schriftliche Anfrage hinterlassen.




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